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Der Bund der Steuerzahler Österreichs (BdSt)

Der Bund der Steuerzahler Österreichs ist ein Verein mit der Aufgabe, zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen aller Steuerpflichtigen beratend auf die öffentliche Finanzwirtschaft und auf die Finanzpolitik einzuwirken. Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig und arbeitet in Kooperation mit der Taxpayers Association of Europe (TAE) und der World Taxpayers Association (WTA), deren Mitglied der BdSt ist.

 

In Erfüllung dieser Aufgaben tritt der BdSt immer wieder mit Vorschlägen, aber auch dem Aufzeigen von Problemen an die maßgebenden Personen in Politik und Verwaltung heran. Die jahrzehntelang erhobene Forderung nach Abschaffung der kalten Progression hat schon in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt durch Finanzminister Schelling, zur ministeriellen Zusage geführt. Eingehalten wurden diese bis zuletzt jedoch nicht, obwohl seitens des BdSt immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass diese schleichende, durch keinen Parlamentsbeschluss gedeckte Steuererhöhung nicht einmal zweckgewidmet ist und auch von den Medien stets als "Körberlgeld" des Finanzministers bezeichnet wurde. Dass Finanzminister Brunner diesen Zustand größtenteils beseitigt und damit dauerhaft eine Steuererleichterung für die Steuerzahler geschaffen hat ist ihm hoch anzurechnen und motiviert uns beim BdSt, weiterhin auf Unzulänglichkeiten im Steuerrecht hinzuweisen, auch wenn die Beseitigung manchmal mühsam ist, Geduld und Zeit braucht und beharrliches "bohren dicker Bretter" erfordert.

 

Aktuell arbeitet der BdSt an einer Änderung in § 30a Finanzstrafgesetz. Diese Regelung wurde geschaffen, um bei Bagatelldelikten gegen sofortige Zahlung der Finanzschulden und eines sogenannten Verkürzungszuschlages ein aufwendiges Verwaltungsstrafverfahren zu vermeiden und - im Falle einer Verurteilung - dem Beschuldigten eine Vorstrafe zu ersparen. Allerdings ist die Regelung so gestaltet, dass es die Finanzbehörden in der Hand haben, ob sie davon Gebrauch machen oder nicht und überdies ein Antrag auf diese vereinfachte Vorgangsweise nur bis zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gestellt werden kann, wohingegen im Strafverfahren ein Antrag auf eine vom Wesen her vergleichbare Diversion bis zum Schluss der Verhandlung möglich ist. Der BdSt ist mit Änderungsvorschlägen bereits an den Finanzminister herangetreten und wird das weiter verfolgen.

 

Der BdSt unterstützt die Rechtsanwaltskammer bei der Einführung eines angemessenen Kostenersatzes bei Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen in Gerichtsverfahren. Derzeit müssen freigesprochene oder bei Einstellung der Ermittlungen gar nicht vor Gericht kommende Beschuldigte (also im Strafverfahren) ihre Anwaltskosten weitgehend selbst tragen. Diese schuldlos vor Gericht kommenden Menschen können so vor zT existenzielle Probleme gestellt werden, was umso unverständlicher ist, als ein angemessener Kostenersatz in anderen Ländern Europas gängige Praxis ist.

 

Ein weiteres Thema ist die Wiedereinführung einer Behaltefrist von einem Jahr, ab der Kursgewinne von Wertpapieren steuerfrei sind. Einkünfte von Wertpapiererträgen sind unabhängig von der Dauer des Investments steuerpflichtig, was dem Aufbau von Vermögen zB für die eigene Pensionssicherung entgegensteht.

 

Zur Umsetzung dieser Anliegen bedient sich der BdSt neben Pressekonferenzen, Kontakten mit Behördenvertretern und Fachpublikationen wie zB des jährlich erscheinenden Buches "Geld zurück vom Finanzamt" auch permanenter Kontakte mit Mitgliedern der Bundesregierung, aber auch der Opposition und Vertretern großer Institutionen wie Rechnungshof, Arbeiterkammer oder Gewerkschaft. Als Mitglied der von Dipl.Kfm. Dr. Günter Stummvoll ins Leben gerufenen und stetig betreuten  "Initiative Standort" haben wir - gemeinsam mit Vertretern von Kammern und anderen Einrichtungen wie der Industriellenvereinigung und wirtschaftlich orientierten Vereinen wie zB des Handelsverbandes, der Hoteliervereinigung oder des Haus- und Grundbesitzerbundes -mit dem der BdSt jährlich gemeinsam das Fachbuch "Immobilien und Steuern herausgibt - direkten Kontakt zu Ministern. Der BdSt informiert darüber auf seiner homepage www.steuerzahler.at.

Bund der Steuerzahler

Der österreichische Steuerzahler zahlt dem Staat jedes Jahr ca. 55 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben. Ein halbes Jahr arbeitet der Österreicher bzw. die Österreicherin nur für den Finanzminister. Damit liegen wir im europäischen Spitzenfeld. Grund genug, den Steuerzahler darüber zu informieren, was mit seinem Geld passiert, denn wer Steuern zahlt, will Sparsamkeit. Der Bund der Steuerzahler sieht sich als Anwalt des Steuerzahlers und ist der Verschwendung von Steuerzahlergeldern in den letzten Jahren auf der Spur.

  • Steuersenkung
  • Steuergerechtigkeit
  • Steuervereinfachung

Wir fordern

  • Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung
  • Vereinfachung des unübersichtlichen Steuersystems
  • Eiserne Sparsamkeit in Bund, Ländern und Gemeinden
  • Abbau unberechtigter Subventionen
  • Reduzierung des aufgeblähten und kostspieligen öffentlichen Verwaltungsapparates
  • Abbau der Staatsverschuldung
  • Sparsame und bürgernahe Verwaltung
  • Verhinderung von Steuergeldverschwendung bzw. deren Bestrafung