Immobilienbesteuerung NEU
Grundstücksveräußerungen im privaten sowie betrieblichen Bereich
Die im Rahmen des Sparpakets 2012 beschlossene Neuregelung der Immobilienbesteuerung ist nunmehr seit 1. April 2012 in Kraft. Insbesondere der jahrzehntealte Grundsatz, dass private Immobilienveräußerungen nach Ablauf einer Frist von 10 Jahren steuerlich unbeachtlich sind, wurde sprichwörtlich "über Bord geworfen". In der Folge sollen die "Eckpunkte" der neuen Immobilenbesteuerung sowohl von im Privatvermögen als auch von im Betriebsvermögen gehaltenen Liegenschaften überblicksartig dargestellt werden.
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