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FPÖ

Gerne dürfen wir Ihnen unsere parlamentarischen Aktivitäten zur Beseitigung der kalten Progression weiterleiten. Wir werden uns daher weiterhin mit voller Kraft für die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit einsetzen.  Die Kalte Progression findet sich auch in unserem freiheitlichen Steuer- und Entlastungsmodell wieder: http://www.fpoe.at/themen/publikationen/fpoe-steuer-und-entlastungsmodell/

Die „kalte Progression“ sorgt dafür, dass viele Arbeitnehmer und Pensionisten automatisch in höhere Steuerklassen rutschen und dadurch immer höhere Steuern zahlen, ohne real mehr zu verdienen. Die Enteignung durch die „kalte Progression“ muss durch eine umfassende – an die Inflation gekoppelte – Tarifreform beendet werden.

Weiters wurde ein Entschließungsantrag von Klubobmann Strache, bislang vom Finanzausschuss noch nicht behandelt!

Abschließend auch noch eine Pressemitteilung von uns zum besagten Thema:

Aus für das Milliarden-Körberlgeld des Finanzministers

Die bisher fixen Steuer-Tarifstufen brachten dem Finanzminister auf Grund der „kalten Progression“ im Jahr 2013 ein Körberlgeld von stolzen 600 Millionen Euro, 2014 waren es schon 650 Millionen Euro. Und das geht so: Viele Steuerzahler bekommen jährlich eine Lohnerhöhung, die sich an der Teuerungsrate orientiert. Das bedeutet zwar nominell einen höheren Lohn, aber real nur den Erhalt der Kaufkraft. Ohne also real mehr zu verdienen, rutschen viele Steuerzahler in die nächsthöhere Steuerklasse und zahlen somit mehr Steuern. Unterm Strich bedeutet das weniger Kaufkraft für den Einzelnen und Mehreinnahmen beim Finanzminister. Das ist eine jährliche Steuererhöhung ohne Gesetzesbeschluss! Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden. Die Freiheitlichen schlagen dazu vor, die oben beschriebenen Tarifstufen ebenfalls an die Inflation zu koppeln. Steigen die Preise also in einem Jahr um drei Prozent, steigt beispielsweise die Steuerfreigrenze von 15.000 auf 15.450 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Büro HC Strache

Dominik Starl

 

Die Grünen

Wir Grüne setzen uns für ein leistungs- und chancengerechtes Steuer- und Abgabensystem ein. Vor allem in der Abgabenstruktur müssen tiefgreifende Reformen angestrebt werden. Dabei stehen für uns Grüne Fragen der Steuergerechtigkeit und eine Ökologisierung im Mittelpunkt. Außer Frage gestellt ist, dass die Abgaben auf den Faktor Arbeit in Österreich zu hoch sind. Das WIFO spricht sich in einer europäischen Studie sogar für eine Halbierung der gesamten Abgaben auf den Faktor Arbeit aus.

Wir Grüne bekennen uns klar zur Abgeltung der kalten Progression. Im Frühjahr 2015 haben wir diesbezüglich eine Studie beim Budgetdienst des österreichischen Parlaments in Auftrag gegeben, da verschiedene Institute zu quantitativ völlig unterschiedlichen Ergebnissen beim Effekt der kalten Progression vorgelegt haben. Im September wurde eine Studie der WU Wien veröffentlicht, die sich mit verteilungspolitischen Implikationen der Maßnahme beschäftigt. Diese Untersuchungen sind eine wichtige Grundlage für faktenbasierte politische Entscheidungen. Wir setzen uns für eine treffsichere Abgeltung der kalten Progression ein, in der Verteilungseffekte miteinbezogen werden.

Die Transparenz und Vergleichbarkeit der Budgets aller Gebietskörperschaften ist für uns Grüne selbstverständlich ein zentrales Anliegen. Den dringenden Handlungsbedarf haben die Finanzskandale der letzten Jahre deutlich gemacht. Die vom Finanzminister im Einvernehmen mit dem Rechnungshof-Präsidenten erlassene Verordnung für eine Vereinheitlichung des Rechnungswesens war ein erster wichtiger Schritt. Jetzt geht es darum, die noch offenen Punkte wie ein Spekulationsverbot sowie Haftungsobergrenzen oder die mittelfristige Budgetierung für alle Gebietskörperschaften einheitlich zu regeln. Aus diesem Grund haben wir einen gemeinsamen Initiativantrag mit den Neos zur Änderung der Finanzverfassung eingebracht. Dieser wurde im Budgetausschuss im September beraten. Um eine Abstimmung darüber zu verhindern, wurde der Initiativantrag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt.

Wir Grüne werden uns jedenfalls weiterhin konstruktiv und lösungsorientiert im parlamentarischen Prozess bei diesen Fragen einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag.ª Irina Hantschl

Die Grünen - Der Grüne Klub im Parlament

VÖS Nachfrage

Vielen Dank für Ihre prompte Stellungnahme insbesondere zur Frage der Abschaffung der „kalten Progression“ im Steuerrecht. Uns ist natürlich klar dass politische Parteien ihre Linie verfolgen müssen – auch wenn das die an der derzeitigen Bundesregierung Beteiligten nicht immer klar erkennen lassen – doch glauben wir, dass die von uns geforderte Abschaffung der kalten Progression oberste Priorität haben muss. Die so erreichbare Senkung der Steuern- und Abgabenquote wäre der dringend nötige Anstoß zu einer Verwaltungs- und Strukturreform und der sicherlich nur ausgabenseitig zu realisierenden Budgetkonsolidierung.

Eine Junktimierung dieser Forderung mit weiteren Auflagen wie der von Ihnen angesprochenen Umverteilung könnt dieses Vorhaben weiter verzögern oder scheitern lassen. Wir gestatten uns daher die Frage, ob sie und Ihre Partei im Hinblick auf die fehlende Linie in der Bundesregierung auch einer Abschaffung der Kalten Progression ohne Einbeziehung von Verteilungseffekten zustimmen könnten.

Die Grünen

Als inhaltlich zuständiger Abgeordneter für den Bereich Steuern möchte ich auf Ihre Nachfrage gerne antworten.

Wir Grünen bekennen uns klar zur Abschaffung der kalten Progression. Die Berücksichtigung von Verteilungseffekten ist für uns aber entscheidend. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf die von mir in Auftrag gegebene Studie an den Budgetdienst des Parlaments aufmerksam machen. Verschiedene Institute kommen zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen, wie stark der Effekt der kalten Progression ist. Bevor wir Grüne uns festlegen können, ob wir einem Vorschlag zur Abschaffung der kalten Progression unterstützen können, müssen wir natürlich die Details des Vorschlags kennen. Dabei spielen für uns Verteilungseffekte eine entscheidende Rolle. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei der letzten Tarifreform fast 80% des gesamten Entlastungsvolumens der oberen Hälfte der EinkommenbezieherInnen zugute gekommen sind und die untere Hälfte nur 20% erhalten hat (Länderbericht der Kommission: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2016/cr2016_austria_de.pdf#71).

Schließlich muss ein Vorschlag zu Beseitigung der kalten Progression angesichts der budgetären Situation auch eine Gegenfinanzierung beinhalten. Ihr sehr allgemeiner Hinweis auf einen Anstoß zu einer Verwaltungs- und Strukturreform ist aus meiner Sicht zu unspezifisch und - basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre - nicht geeignet, das Entstehen einer Budgetlücke zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Bruno Rossmann

Die Grünen - Der Grüne Klub im Parlament

 

NEOS

Aus dem Steuerreform-Konzept:

Die Kalte Progression wir durch die Inflationsanpassung der Tarifstufen abgeschafft. Die jährliche Steuererhebung über die Hintertür bzw. das geheime Körberlgeld für den Finanzminister gehören damit der Vergangenheit an.

Inflationsanpassung der Tarifstufen – Abschaffung Kalte Progression

Tarifstufen

(in EUR; Werte 2009)

Tarifstufen

(in EUR; Werte 2014)

11.000

12.420

25.000

28.227

60.000

67.746

 

https://parlament.neos.eu/steuerreform-konzept/

https://parlament.neos.eu/steuerreform-broschuere/

 

Dr. Matthias Strolz

NEOS - Die Bürger_innenbewegung

 

Team Stronach

Im Rahmen unseres Steuermodells setzen wir uns in Bezug auf die Einkommenssteuer für die Einführung einer gestaffelten Fair Tax ein. Da wir jedoch zuerst die IST-Situation im Detail analysieren müssen, wäre es unseriös, wenn wir zum heutigen Zeitpunkt fixe Steuersätze vorlegen würden. Das sogenannte steuerfreie Einkommen soll auf 12.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Die Anpassung der Höchststeuerbemessungsgrenze an die Inflation ist längst überfällig. Durch diese Anpassung werden die Steuerstufen nach oben verschoben, was dazu führt, dass nicht mit jeder Gehaltserhöhung ein Netto-Kaufkraft-Verlust entsteht, was momentan der Fall ist. Uns ist bewusst wie problematisch die kalte Progression ist und wir setzen uns selbstverständlich dafür ein diese Problematik zu bekämpfen. Natürlich können wir uns in diesem Zusammenhang auch einen Initiativantrag mit anderen Oppositionsparteien vorstellen. Nachfolgend dürfen wir Ihnen unser Steuermodell übermitteln:

Das Team Stronach Steuermodell

Wir wollen keine neuen Steuern, sondern eine echte Steuerreform!

Unser Grundsatz lautet: so viele Steuern wie nötig, aber so wenig wie möglich!

Ist-Zustand

Österreichs Steuergesetze sind unübersichtlich, ungerecht, kompliziert und durch unzählige Ausnahmebestimmungen nicht rechtssicher.

Steuergesetze sind in Österreich in vielen Bereichen Auslegungssache.

Wir brauchen ein einfaches Steuersystem, das jeder Bürger und Unternehmer ohne großes Spezialwissen verstehen kann. Dies würde viel Geld sparen.

Spekulationen

  • Ordentliche Verwaltung des Steuergeldes der Bürger.
  • Keine Spekulationen des Staates bzw. der Politik mit Steuergeld.
  • Verbot von Spekulationen mit Steuergeld und strengste Bestrafung bei Zuwiderhandeln.

Fair Tax

Wir brauchen ein neues, transparentes und faires Steuersystem – eine Fair Tax, die das Prinzip Fairness auch im Steuerrecht verankert.

Mit einer Fair Tax können wir…

  • die Steuerzahler entlasten.
  • den Verwaltungsaufwand reduzieren.
  • die Steuerberechnung vereinfachen.
  • wieder mehr Gerechtigkeit im Steuersystem schaffen.

Wir brauchen ein Steuersystem, das…

  • Investitionen in Österreich begünstigt.
  • die freie Entfaltung des Einzelnen fördert.
  • den Verwaltungsaufwand reduziert.
  • Grauzonen und Schlupflöcher beseitigt.

Jeder soll in der Lage sein, seine Steuerverpflichtung selbst auszurechnen.

Einkommen

  • Senkung der Steuersätze für die Einkommenssteuer.
  • Anhebung des steuerfreien Einkommens auf 12.000 Euro pro Jahr, was für soziale Ausgewogenheit sorgt.
  • Gestaffelte Fair Tax, um sozial Schwache und Menschen mit niedrigem Einkommen besonders zu unterstützen.
  • Wir wollen für alle Einkommen einen progressiven niedrigeren Staffeltarif, als er heute besteht.

Familienbesteuerung - Entlastung von Familien mit Kindern

Der Einkommensteuertarif soll neu berechnet werden, so dass vor allem Familien mit Kindern entlastet werden.

Familien können ab zwei Kindern in die Familienbesteuerung wechseln:

  • Die Einkommen der Familie werden gemeinsam versteuert.
  • Es wird auch der haushaltsführende Elternteil in die Gesamtsteuerbelastung der Familie miteingerechnet und die Einkommenssteuerbelastung für Familien mit Kindern sinkt.

Alleinerziehende Mütter

Besonders betroffen im System sind oft alleinerziehende Mütter, für sie wollen wir gute Strukturen schaffen, um sie bestmöglich zu unterstützen.

Unternehmer

Besondere Förderung von Klein- und Mittelbetrieben als wichtigste Arbeitgeber im Land:

  • Befreiung der KMUs von der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und
  • den damit einhergehenden Zwangsgebühren.
  • Gestaltung eines Steuergesetzes, das KMUs fördert, v.a. Aktivitäten im Inland.

Investitionen im Inland

  • Steuerliche Besserstellung von Unternehmen, die im Inland investieren (Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich).
  • Nur Investitionen im Inland können zur Gänze steuerlich abgesetzt werden.
  • Firmen, die im Ausland investieren, sollen ihre Verluste aus ausländischen Gesellschaften nicht mehr in Österreich von der Steuerleistung abziehen können.
  • Gewinne, die im Unternehmen bleiben, werden mit 10 Prozent besteuert.
  • Dieser Steuersatz ersetzt die derzeitige 25-prozentige Körperschaftsteuer.
  • Alternativ kann der Eigentümer diese 10 Prozent den Arbeitnehmern als Gewinnbeteiligung auszahlen.
  • Entnommene Gewinne sind mit einem Fair Tax-Steuersatz zu versteuern.

Sozialversicherungskosten und Personalnebenkosten

  • Teilung der Sozialversicherungskosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Abführung dieser direkt durch den Arbeitgeber.
  • Reduktion der Personalnebenkosten. Diese sind momentan zu hoch, was der Wettbewerbsfähigkeit schadet.
  • Durch die Ankurbelung der Wirtschaft und die Reduktion der Verwaltungskosten aufgrund unseres Modells ist es möglich die Nebenkosten im Laufe der Zeit deutlich zu senken.

Private Pensionsvorsorge – Faires Pensionskonto

Schaffung eines Anreizes für private Pensionsvorsorge:

  • Bis zu 10 Prozent des Einkommens soll als freiwillige steuerlich abzugsfähige Beitragszahlungen in eine Pensionskasse eingezahlt werden können.
  • Hiermit ist es möglich den Einkommenssteuersatz durch Pensionseinzahlungen zu reduzieren.
  • Nur der Einzahler selbst hat Zugriff auf das Konto der Pensionskasse.
  • Der Staat garantiert für den eingezahlten Betrag.
  • Die Pensionskasse muss mit geringem Risiko veranlagen, mit diesem Geld darf nicht spekuliert werden.
  • Mit diesem Modell soll die Kreditvergabe an heimische Unternehmen gefördert werden.

Conclusio

  • Wir können die Steuer vom heutigen Niveau im Laufe der Zeit im Vergleich zur heutigen Steuerbelastung deutlich reduzieren, da gleichzeitig die Verwaltung abgebaut wird und auch Steueranreize für Unternehmen, im Inland zu investieren, bereits zu wirken beginnen.
  • Die Verwaltungs- und Steuerreform müssen Hand in Hand gehen. Im Laufe von wenigen Jahren könnte man den Fair Tax Steuersatz deutlich senken.
  • Es ist längst erwiesen, dass niedrigere Steuern wegen der positiven Wirkung auf die Leistungsbereitschaft nicht zu einer Verringerung des Steueraufkommens führen, ganz im Gegenteil: Die Leistungsbereitschaft und die Steuermoral steigen.
  • Ein Steuersystem muss Wachstum ermöglichen und Leistungsbereitschaft fördern. Leistung muss sich lohnen!
  • Nur eine Steuer, die jeder versteht, ist eine Fair Tax.
  • Nur so kann man politische Willkür im Zusammenhang mit Steuerprüfungen verhindern.
  • Daher schlagen wir vor, dass Finanzstrafverfahren nur durch eine vom Staat unabhängige Expertenkommission eingeleitet werden dürfen.

Wir sind für ein vereinfachtes und gerechtes Steuersystem (Fair Tax) ohne Schlupflöcher und Privilegien.

Herstellung vollkommener Transparenz und Vergleichbarkeit bei den Budgets der Länder und Gemeinden:

Im Jahr 2015 hat Finanzminister Schelling einheitlichen Budgetregeln (u.a. Umstellung der Budgets auf doppelte Buchführung für Länder und Gemeinden über 10.000 Einwohner) erlassen. Das Team Stronach hat bereits seit 2013 eine einheitliche Buchführung der Länder und Gemeinden gefordert, denn erst eine einheitliche Rechnungslegung ermögliche eine Vergleichbarkeit der Budgets. Danach könnte ein Kassasturz bei Bund, Ländern und Gemeinden durchgeführt werden, um Schuldenwahrheit und eine Übersicht zu erhalten, wie es um die Finanzen der Republik steht, denn in Wahrheit hat niemand einen genauen Überblick über die Gesamtverschulung nach einheitlichen Kriterien.

In weiterer Folge muss endlich die Transparenzdatenbank umgesetzt werden, um den Förderdschungel lichten zu können. Immerhin geht es dabei um Fördergelder von rund vier Milliarden Euro in den Ländern und drei Milliarden in den Gemeinden. Die Länder sind bei der Erfüllung dieser 15a-Vereinbarung säumig. Schelling muss vom Verfassungsgerichtshof die Nichterfüllung dieser 15a-Vereinbarung durch die Länder überprüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Pollak

Team Stronach Parlamentsklub

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