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Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs im Gespräch

Staatssekretär im Finanzministerium MMag. DDr. Hubert Fuchs stand am 7.11.2018 den Mitgliedern der Plattform für Leistung und Eigentum Rede und Antwort. Er hat dabei eingangs auf die Pläne der Bundesregierung, die Steuerquote auf 40% zu senken und parallel dazu eine echte Strukturreform  des Steuerrechtes inklusive der Lohnverrechnung anzugehen, verwiesen und möchte in Zukunft an Stelle der Gesetzesflut nur mehr ein Jahressteuergesetz beschließen lassen. Im Rahmen einer Tarifreform soll die KÖSt  auf 20% gesenkt werden, spiegelbildlich sollen auch Einzelunternehmer entlastet werden. Zum Thema Bürokratieabbau verwies er auf den geplanten Entfall der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 30.000 Euro. Besonders akklamiert wurde die Absicht, die Verlautbarungspflicht in der Wiener Zeitung abzuschaffen.

Auf Nachfrage des VÖS, bis wann die Quote von 40% erreicht werden soll, verwies er auf die laufende Legislaturperiode. Ein großer Wermutstropfen war allerdings sein Hinweis, dass die vom VÖS seit langem geforderte Abschaffung der kalten Progression neuerlich mit dem Hinweis, dass durch die Tarifreform ohnedies alles wieder auf Null gestellt würde, auf das Jahr 2022 verschoben werden soll. Der VÖS meint, dass dann, wenn durch die Tarifreform der Staat im Jahr 2020 ohnedies keinen Gewinn aus der kalten Progression zieht, diese Maßnahme gleich mitbeschlossen werden könnte, um wenigstens für die Zukunft in diesem Punkt Rechtssicherheit zu erhalten. Die Abschaffung der kalten Progression wurde in der Vergangenheit schon zu oft den Steuerzahlern versprochen und dann doch nicht eingehalten.

Seitens des VÖS wurde auch ein partnerschaftlicher Umgang der Behörden mit den Steuerzahlern eingemahnt.  Nach unseren Erfahrungen wird das Finanzstrafrecht oft dafür verwendet, um Druck auf die Steuerzahler auszuüben.

 

Der Generalsekretär

Dr. Richard Elhenický

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