Wirtschaftskammerpräsident Dr. Harald Mahrer bei der Initiative Standort
Justizministerin Drin Alma Zadic, LL.M., am 16.4.2024 bei der Initiative Standort
Landwirtschaftsminister Mag. Norbert Totschnig bei der Initiative Standort
Europa- und Verfassungsministerin Mag. Karoline Edtstadler bei der Initiative Standort
Europäischer Steuerzahlerpreis für Dr. Magnus Brunner Verleihungsveranstaltung_Der Steuerzahler Ausgabe 3-2024
Landeshauptmann von Oberösterreich Mag. Thomas Stelzer bei der Stummvoll-Arbeitsgruppe
Presseinformation des Bundes der Steuerzahler Österreichs: Europäischer Steuerzahlerpreis an Finanzminister Dr. Magnus Brunner
Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Univ.Prof. Dr. Martin Kocher bei der "Initiative Standort"
Bürgermeister Dr. Michael Ludwig im Gespräch
Außenminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M, bei der „Initiative Standort“
Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler bei der Initiative Standort
Zukunftsplan 2030 von Bundeskanzler Karl Nehammer
Wifo-Chef Felbermayr bei der Initiative Standort
Der Bund der Steuerzahler Österreichs (BdSt)
Minister Karner und Ministerin Tanner beim BdSt
Sozialminister Rauch am 28.3. bei der "Initiative Standort"
ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian bei der "Initiative Standort"
Landwirtschaftsminister Mag. Norbert Totschnig bei der "Initiative Standort“
BM Dr.in Alma Zadić, LL.M. bei der Arbeitsgruppe von Dr. Stummvoll
Univ.-Prof. Dr. Martin Kocher am 6.2.2023 bei der Arbeitsgruppe „Initiative Standort“
Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek am 02.02.2023 bei der Arbeitsgruppe "Initiative Standort"
Frauen- u Integrationsministerin MMag.a Dr.in Susanne Raab bei der "Initiative Standort"
Frau Parteivorsitzende Drin Pamela Rendi-Wagner bei der "Initiative Standort - Plattform für Leistung und Eigentum"
Herr Mag. Werner Kogler bei der "Initiative Standort"
Herr Bundesminister Schallenberg bei der "Initiative Standort"
Frau Bundesministerin Edtstadler bei der "Initiative Standort"
Bund der Steuerzahler Einladung zur Vollversammlung am 30.11.2022
BdSt Gastkommentar in der Wiener Zeitung "Die Inflation und die Kalte Progression"
Bund der Steuerzahler Pressekonferenz am 08.06.2022: Inflation & Steuern
Frau Bundesministerin Schramböck bei der "Initiative Standort"
Der Steuerreform müssen weitere Schritte folgen
Unterlagen zur Bund der Steuerzahler Pressekonferenz vom 21.10.2021: Steuerreform der "neuen" Bundesregierung
Bund der Steuerzahler Pressekonferenz am 21.10.2021: Steuerreform der "neuen" Bundesregierung
Impfen statt Chaos!
Für Erhaltung des Bargeldes!
Staatssekretär Brunner bei der Initiative Standort
Frau BM für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger und Frau Sabine Jungwirth von der Grünen Wirtschaft in der Wirtschaftskammer bei der "Initiative Standort"
70 Jahre Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
ÖVP-Klubobmann August Wöginger bei der „Initiative Standort“
NEOS-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger im Gespräch
Mag. Werner Kogler bei der Initiative Standort
Abschaffung der kalten Progression am St. Nimmerleinstag?
Zeitungsinterview mit Dr. Oliver Ginthör zur neuen Steuerreform
VÖS Pressekonferenz am 19.3.2019 zum Thema "Anstehende Steuerreform - was notwendig ist"
SAVE THE DATE 19.3.2019 Pressekonferenz des VÖS - Bund der Steuerzahler
Treffen mit Bundesminister Josef MOSER
Steuergeldverschwendung im Schwarzbuch
Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs im Gespräch
Gespräch mit Bundeskanzler Sebastian Kurz
Steuerzahlergedenktag 9. August 2018
Bundesminister Dr. Josef Moser bei der Plattform für Leistung und Eigentum
Bundesminister Norbert Hofer bei der Plattform für Leistung und Eigentum
Bundesministerin Elisabeth Köstinger bei der Plattform für Leistung und Eigentum
Plattform für Leistung und Eigentum
Abschaffung der kalten Progression - Steter Tropfen höhlt den Stein!
Erstes Budget der neuen Bundesregierung
Plattform für Leistung und Eigentum
Budget, Wahlversprechen und kalte Progression
Steuer- und Wirtschaftsprogramme der politischen Parteien
Weg mit der kalten Progression!
Die kalte Progression als Etikettenschwindel
Die kalte Progression endlich abschaffen!
Mittelstand und Wirtschaft stärken
Wie man heuer noch Bares holt
Quelle: Krone Wirtschafts-Magazin, Dezember 2016
Zur Abschaffung der kalten Progression
Aktionsplattform für Leistung und Eigentum
Wirtschaft will Christian Kern "einen Rucksack mitgeben"
[...] Oliver Ginthör, Präsident des Bundes der Steuerzahler (VÖS) fordert von der künftigen Regierung als ersten Schritt eine Entschärfung der kalten Progression. Das Steuerrecht sein unnötig kompliziert, ohne dass dadurch das Steueraufkommen steigen würde. In die selbe Kerbe schlägt auch Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. "Wenn wir einmal sagen, wir brauchen Vereinfachungen, dann können Sie sich vorstellen, wie das für die Republik notwendig ist." [...]
Ein Genosse der Bosse für Österreich
[...] Oliver Ginthör, Präsident des Bunds der Steuerzahler, verlangte von Kerns Mannschaft eine Entschärfung der "kalten Progression". Diese verhindert, dass Gehaltserhöhungen beim Arbeitnehmer in vollem Umfang ankommen. Das liegt daran, dass auf den Lohnzuwachs höhere Steuersätze anfallen und dass deshalb die Einkommenssteigerung nach Steuerabzug nicht höher ist als die Inflation. [...]
Plattform für Leistung und Eigentum: „Es geht um Arbeitsplätze!“
Ein Rucksack für die neue Regierung
Quelle: Der Standard, 14./15./16. Mai 2016, S. 17
Prall gefüllter Rucksack für Kern
Quelle: Kurier, 14. Mai 2016, S. 12
Beamte sei gleicher
Die Beamten haben sich gerade erst vor dem VwGH das Recht auf bezahlte Mittagspausen erstritten. Der Versuch des Finanzministers, Pensionisten, die über die Alterspensionsgrenze (Männer 65, Frauen 60) weiterarbeiten wollen, mit Pensionskürzungen zu strafen, während Beamte seit jeher auch zu Frühpensionen ungekürzt dazu verdienen dürfen, weil ihr Ruhegenuss rechtlich etwas anderes ist als eine Sozialversicherungspension, ist gerade erst gescheitert. Es ist zu befürchten, dass das nicht endgültig war.
Dafür müssen Beamte ab sofort in der gesetzlichen Krankenversicherung nur mehr 10% Selbstbehalt beim Arztbesuch zahlen. Bauern, Gewerbetreibende, Freiberufler und eben alle nicht im ASVG Versicherten zahlen aber 20% Selbstbehalt, wenn sie zum Arzt müssen. Und auch rein rechtlich betrachtet ist die Beamten Kranken- und Unfallversicherung eine reine Sozialversicherung und nicht wie das Beamten-Pensionsrecht ein Ausfluss der öffentlich-rechtlichen Tätigkeit.
Es ist schon recht, wenn die Regierung auf ihre Beamten schaut, auch wenn die Dichte dieser Maßnahmen in den letzten Wochen erstaunt – aber wenigstens den Gleichheitsgrundsatz sollte sie dabei einhalten.
Dr. Richard Elhenický, 11.03.2016
Die Pensionsungerechtigkeit wird größer
Zwei Ereignisse der letzten Tage machen deutlich, dass der Staat in seiner ständigen Suche nach neuem Geld auch vor einem Schröpfen der Pensionisten nicht zurückschreckt, seine Beamten aber schützt und bereit ist, jetzt schon bestehende Ungleichheiten weiter zu verschärfen. Der – mittlerweile zunächst zurückgezogenen – Forderung des Finanzministers, auch Alterspensionisten fürs Weiterarbeiten durch Pensionskürzungen zu strafen steht ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes gegenüber, wonach Beamte anders als Angestellte für ihre Mittagspause bezahlt werden müssen.
Dazu ist einerseits zu sagen, dass schon bisher ASVG-Pensionisten ein Ruhen ihrer Pension hinnehmen mussten, wenn sie eine vorzeitige Pension – z.B. wegen langer Versicherungsdauer – bezogen und weiter gearbeitet haben. Selbstverständlich müssen sie auch für diese Tätigkeit Pensionsversicherungsbeiträge entrichten, obwohl diese keine nennenswerte Pensionserhöhung zur Folge haben. Dass jetzt nach dem Willen des Finanzministers aber auch reguläre Alterspensionsbezieher ein zumindest teilweises Ruhen ihrer Pension hinnehmen sollen, wenn sie weiter erwerbstätig sind, ist leistungsfeindlich und ungerecht zugleich. Beamte dürfen nämlich seit jeher auch zu vorzeitigen Pensionen beliebig dazuverdienen, ohne dass ihr Pensionsanspruch – er heißt sinnigerweise „Ruhegenuss“ – geschmälert wird, geschweige denn zur Gänze ruht.
Und nun hat der Verwaltungsgerichtshof auf Basis der Gesetze festgestellt, dass Beamte für ihre Mittagspause zu bezahlen sind. Arbeiter und Angestellte haben zwar Anspruch auf eine Pause, diese wird aber nicht bezahlt. Dass das alles vor allem in ausgelagerten Betrieben, in denen aus dem Staatsdienst übernommene Beamte mit all ihren Rechten neben „gewöhnlichen“ Angestellten arbeiten, zu großem Unfrieden führt, ist klar und müsste eigentlich von den Gewerkschaften längst aufgegriffen werden.
Um es klar zu sagen: Damit sollen nicht Beamte generell verunglimpft werden. Die unterschiedlichen Regelungen sind historisch begründet und stammen aus Zeiten, in denen Beamte – frei nach Hermann Leopoldi: „er hat am ersten nix, er hat am zweiten nix, doch was er hat das hat er fix“ - schlecht bezahlt waren. In der heutigen Zeit haben sich diese Unterschiede aber längst verwischt und gemeinsam mit ihrer Unkündbarkeit ist eine Beamtenstellung heute höchst erstrebenswert. Das Fortbestehen der Unterschiede jedoch mit den „wohlerworbenen Rechte“ der Beamten zu begründen ist eine Farce: haben den Arbeiter, Angestellte, Gewerbetreibende, Landwirte und Freiberufler, die ihr ganzes Leben lang in die gesetzliche Sozialversicherung mehr als die Beamten einbezahlt haben, keine Rechte erworben?
Dr. Richard Elhenicky, 10.3.2016
Pressekonferenz des VÖS 25. Februar 2016
Der VÖS – Bund der Steuerzahler hat in seiner Pressekonferenz, neben einer Bestandsaufnahme zur Situation der Republik, neuerlich die Wichtigkeit einer Abschaffung der sogenannten kalten Progression betont und am Beispiel der Notwendigkeit einer Pensionsreform, Einsparungen in der Verwaltung und im Staatshaushalt gefordert.
Das erfreuliche Medienecho ist im Wesentlichen dargestellt:
http://www.trend.at/branchen/immobilien/bund-steuerzahler-scheingewinnbesteuerung-immobilien-6248365
http://www.boerse-express.com/cat/pages/2491729/fullstory
http://schaumedia.at/lang/de_DE/format/10796 (auf Teil 4)
Wie der Staat bei den Löhnen abkassiert
Quelle: Krone Zeitung, 16. Jänner 2016 / Nr. 20.019, S. 46, 47
Verschwendung von Steuergeld Wie kann der Steuerzahler wirksam geschützt werden?
Schwere Belastungen für das Budget: Hypo Alpe Adria, Abfangjäger, Privatisierung der BUWOG
Das Milliardengrab der Hypo Alpe Adria, die milliardenschwere Anschaffung von seither meistens am Boden stehenden Abfangjägern oder die seit längerem die Staatsanwaltschaft beschäftigenden Vorgänge rund um die Privatisierung der BUWOG sind einige willkürlich herausgegriffene Beispiele in einer Größenordnung, die das Budget des Bundes ins Wanken bringen. Dass derartiges auch auf Länderebene vorkommt haben zum Beispiel verlustbringende Veranlagungen von Steuergeldern in Linz oder in Salzburg gezeigt.
Der Rechnungshof legt Einsparungsvorschläge vor - das Parlament bleibt untätig
Die österreichische Bundesverfassung kennt eine Reihe von Einrichtungen, die das verhindern sollen: Dazu gehört in erster Linie der Rechnungshof (und die Landesrechnungshöfe), der als dem Parlament verantwortlich Bund, Länder und Gemeinden, aber auch andere Körperschaften öffentlichen Rechts insbesondere auf Einhaltung der Gesetze und der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit prüft und Berichte über wahrgenommene Missstände dem Parlament vorlegt. Dort passiert dann erfahrungsgemäß nicht sehr viel, zum Schaden der Steuerzahler. Die bekannt gewordenen 599 Einsparungsvorschläge des Rechnungshofes vom Dezember 2011 sind ein markantes Beispiel dafür, da fast nichts davon umgesetzt worden ist.
Amtshaftung und Organhaftung - in der Praxis selten angewendet
Ähnlich verhält es sich mit der Amtshaftung und der Organhaftung, wenn also ein vom Staat rechtswidrig verursachter Schaden erfolgreich geltend gemacht wird und der Staat sich am schuldigen Organ regressiert (soweit das möglich ist). In der Praxis sind solche Fälle freilich äußerst selten. Dabei geht es hier gar nicht so sehr um konkrete Beschädigungen von Sachen, die großen Schäden entstehen oft durch Untätigkeit der Behörden, unnötig verzögerte Entscheidungen oder auch falsche Auskünfte, wodurch dem Einzelnen, aber auch der Wirtschaft große Schäden entstehen können.
Straf-, Wirtschafts- und Finanzstrafrecht erfassen Bürger, aber nur selten Verschwender von Steuergeld
Rechte des Rechnungshofs und der Opposition im Parlament müssen gestärkt werden
Es ist klar, dass in der gebotenen Kürze diese Vorschläge grob bleiben müssen und eingehender Diskussionen für eine tatsächliche Ausgestaltung bedürfen. Es soll aber damit gezeigt werden, dass man nicht nur getreu dem österreichischen Motto „Da kann man nix machen“ der sinnlosen Versenkung von Steuermilliarden zusehen muss.
Dr. Richard Elhenický
Dr. Richard Elhenický war als Jurist in der Privatwirtschaft, in der öffentlichen Verwaltung (Sozialministerium, Finanzministerium) und im Verfassungsgerichtshof tätig und leitete viele Jahre als Direktor eine Freiberufskammer.
Quelle: http://www.biallo.at/artikel/Sparen/verschwendung-steuergeld-steuerzahler.php
Stand 15. Oktober 2015
Budgetrede und Wirklichkeit
Finanzminister Schelling hat in seiner ersten Budgetrede nicht nur das Budget für 2016 mit einem neuerlichen Defizit in Höhe von rd 5 Mrd €, also in Höhe der sogenannten Steuerreform, vorgestellt, sondern auch nachdrücklich auf die Notwendigkeit von Strukturreformen hingewiesen. Der VÖS – Bund der Steuerzahler begrüßt diese Aussagen grundsätzlich, fürchtet aber, dass Bundesminister Schelling mit diesen Forderungen so wie seine Vorgänger scheitern wird. Dabei ist es völlig klar, was notwendig ist:
Die seit Jahrzehnten ansteigende Verschuldung ist durch ihre Zinsenbelastung zu einem der größten Ausgabenposten von Österreich gewachsen und die Sorge, dass die Regierung eines Tages die Rückzahlungen nur mehr durch eine gigantische Inflation zu unser aller Lasten wird finanzieren können, ist groß. Das derzeit niedrige Zinsniveau darf über die grundsätzliche Problematik unserer Verschuldung nicht hinwegtäuschen. Ein Ende dieser jährlichen Neuverschuldung kann nur ausgabenseitig erfolgen und dafür braucht es eine Regierung, die bereit und in der Lage ist, auf lieb Gewordenes zu verzichten: Eine ernsthafte Durchforstung aller Subventionen, Einsparungen im Bereich der Pensionen (die Beamtenpensionen kosten den Bund mittlerweile mehr als 9 Mrd. €, die Zuschüsse zu allen Sozialversicherungspensionen betragen etwas mehr als 11 Mrd. €), eine wirkliche Verwaltungsreform an Stelle der Einsetzung einer neuen Kommission, die wieder null Ergebnis erarbeitet, wären nur einige markante Beispiele, wie Milliarden eingespart werden können. Oder die Regierung beherzigt einfach die Einsparungsvorschläge des Rechnungshofes – seit 2011 liegen hier 599 Einsparungsvorschläge des Rechnungshofes am Tisch des Parlaments!
Und dass endlich gemeinsame verbindliche Rechnungslegungsvorschriften für alle Gebietskörperschaften eingeführt werden sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einem ernstzunehmenden Rechnungswesen eines Staates sein und würde zumindest in Zukunft Finanzdesaster wie in Salzburg oder Linz (es drohen ja weitere, wenn man sich die Verschuldung der Länder ansieht) verhindern.
Seit der letzten Wahl haben uns der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Finanzminister erklärt, dass Österreich kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat. Wenn es die Regierung schon weiß bleibt nur mehr die verzweifelte Frage, warum sie nicht nach dieser Erkenntnis handelt? Das Festhalten an der bisherigen Klientelpolitik führt die Regierung ja deutlich erkennbar zur nächsten Wahlschlappe – und ob dann neu in die Politik eingreifende Parteien es besser machen werden ist mehr als fraglich.
Es bleibt nur die Hoffnung, dass die Bundesregierung wenigstens auf ihren eigenen Finanzminister hört und ihm nicht bei der Umsetzung seiner Vorhaben auch noch Prügel in den Weg legt!
VÖS – Bund der Steuerzahler
Richard Elhenický (Generalsekretär)
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
02.07.2015
Transparenz des Steuerzahlers in Österreich, Deutschland und Schweden
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich
Die de facto Abschaffung des Bankgeheimnisses im Rahmen der Steuerreform – was in Österreich auf heftige Kritik stößt, ist in anderen europäischen Ländern bereits jahrzehntelange Rechtstradition. Während die schwedische Finanzbehörde alle Bankinformationen ohne Richterbeschluss oder strikte Verfahren bekommt, ist in Nachbarland Deutschland das Bankgeheimnis zwar noch gesetzlich verankert, Auskunftsersuchen der Finanzämter an Kreditinstitute werden aber ausdrücklich zugelassen. Die Devise der Regierung lautet also, eine Kontenöffnung nach Vorbild dieser Staaten umzusetzen, denen wir um nichts nachstehen sollen. Genau dieser Ansatz erweist sich jedoch als gefährlicher Trugschluss der österreichischen Regierung: Wie folgende Vergleichsbetrachtung verdeutlicht, ist die österreichische Finanzverwaltung schlichtweg noch nicht bereit für eine Konteneinsicht nach europäischem Standard.
Transparenz in Gegenseitigkeit
Zunächst ermöglicht der Staat mit der Kontenöffnung nicht nur die Offenlegung der Einnahmen des betroffenen Steuerzahlers, sondern gestattet auch die Einsicht in dessen getätigte Ausgaben, welche Rückschlüsse auf persönliche Vorlieben zulässt und damit einen massiven Eingriff in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen darstellt. Ihrerseits geht die Regierung mit sensiblen Informationen geradezu rigoros konspirativ um, enthält Bürgern Daten zur Verteilung ihrer Steuergelder vor und lässt sie dank Amtsgeheimnis über Skandale und Korruption im Dunkeln. Ein Transparenz- oder Informationsfreiheitsgesetz sucht man in Österreich ebenfalls vergebens, das Amtsgeheimnis steht dagegen europaweit einzigartig im Verfassungsrang. Nicht verwunderlich landet Österreich im Global Right to Information Ranking von 102 Ländern weit abgeschlagen hinter Schweden auf dem letzten Platz, sogar das rechtsverwandte Deutschland liegt um einige Ränge vorne. Eine auf Gegenseitigkeit beruhende Transparenz ist uE jedenfalls Voraussetzung, um das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung sicherzustellen und einen Zugriff auf die persönlichen Informationen der Steuerzahler zu rechtfertigen. Der österreichische Staat hat hier augenscheinlich erheblichen Aufholungsbedarf.
EGMR- Urteile und Sanktionsfreiheit
Ebenso geben die Statistiken des EGMR Anlass zum Überdenken der österreichischen Verwaltungspolitik. Im Jahr 2014 betrugen die im Verhältnis zur Einwohnerzahl eingebrachten Beschwerden beim EGMR in Österreich 37%, Schweden verzeichnete 28%, in Deutschland waren es gar nur 13%. Gleichzeitig führt Österreich den drei Ländervergleich mit insgesamt 344 Urteilen an, Deutschland steht mit 276 zu Buche und Schweden hat mit gesamt 138 Entscheidungen weniger als halb so viele wie Österreich. Was im eigenen Land sanktionslos bleibt, wird vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgetragen. Österreich hat sich in dieser Hinsicht zweifellos als trauriger Vorreiter etabliert.
In Deutschland hat ein Polizist einem Kindesentführer, der sich geweigert hat, über den Verbleib des entführten Kindes Aussagen zu machen, mit Folter gedroht, um das Leben des Kindes zu retten. Aus ethischer Sicht war dieses Verhalten nachvollziehbar, aber natürlich rechtswidrig und er wurde wegen Androhung der Folter gegen diesen Kinderentführer und -mörder zu einer 10.800 € hohen Geldstrafe verurteilt, versetzt und degradiert – in Österreich unvorstellbar. Hierzulande haben Polizisten selbst für die schwere körperliche Misshandlung eines abzuschiebenden Häftlings verhältnismäßig milde Strafen bekommen. Es überrascht also nicht, dass das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat durch die sanktionsfreie und Konsequenzen scheuende Verwaltung stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Auch von höchstgerichtlicher Seite wird immer wieder Kritik an den Vorgehensweisen der Verwaltung geübt. So hat der Verfassungsgerichtshof erst jüngst die umstrittene Schwärzung der vom Finanzamt im Hypo-U-Ausschuss vorgelegten Unterlagen und der Verwaltungsgerichtshof die pauschale Auskunftsverweigerung über die Eurofighter-Gegengeschäfte für unzulässig erklärt.
Die Zuversicht der Steuerzahler auf eine effiziente Verwaltung sollte jedenfalls unbedingt für ein funktionierendes beidseitig transparentes Steuersystem gegeben sein.
Der Ländervergleich mit Schweden und Deutschland zeigt demzufolge klar auf, dass Österreich einer Kontenöffnung nach deren Vorbild noch nicht gewachsen ist. Es ist mindestens ein Schritt in die richtige Richtung, dass nun doch aufgrund einer auch vom Bund der Steuerzahler mitgetragenen und von der Opposition eingebrachten Forderung für eine Kontenöffnung durch die Finanzbehörden eine richterliche Zustimmung erforderlich sein soll.
Der Generalsekretär
Richard Elhenický
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
02.07.2015
Stellungnahme zum Entwurf des Bankenpaketes und des Steuerreformgesetzes 2015/2016
Der VÖS-Bund der Steuerzahler begrüßt grundsätzlich die Änderungen des Steuerreformgesetzes hinsichtlich der Entlastung der Steuerzahler und die gezielten Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuer- und Sozialbetrugs.
Besonders im Bereich der Ausnahmen vom Bankgeheimnis im Sinne des § 38 (2) Z 11 wäre es aus unserer Sicht jedoch nötig, eine Abgrenzung zwischen privaten und betrieblichen Konten gesetzlich zu normieren.
Zu Art 1 Z 1 lit a (§38 Abs 2 Z 1 BWG)
Die Befugnis der Finanzbehörde zur Einsichtnahme mittels schriftlichen Auskunftsverlangens ohne der bisher erforderlichen, bescheidmäßigen Verständigung über die Verfahrenseinleitung stellt zwar eine wesentliche Verfahrensbeschleunigung dar; eine rasche Kontenaufstellung ist im betrieblichen Bereich ist prinzipiell zu begrüßen. In allen anderen Bereichen müssen die Bedingungen für eine Kontenöffnung unter Wahrung der Gewaltentrennung und Rechtsstaatlichkeit im bisherigen Ausmaß erhalten bleiben, sonst würde sich der Rechtsschutz der betroffenen Person verringern. Daher muss bei einem Zugriff auf die Konten der betroffenen Personen ein Mindestmaß an Dokumentation erfolgen, welches dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit gibt, zumindest im Nachhinein die handelnde Behörde, die tatsächlich erfolgte Einsichtnahme und die zugrunde liegenden Gründe zu erfahren. Die Behörde wäre zu verpflichten die Steuerpflichtigen, zwar nachträglich, aber unmittelbar nach einem Zugriff, zu informieren. Neben der Dokumentations- und Informationspflicht wäre auch eine präzisere Formulierung der Rechtsmittel des Betroffenen nötig. Ein widerrechtlicher Zugriff von Seiten der Behörde ist ebenso wie das Unterlassen der unverzüglichen Information der Steuerpflichtigen oder der vollständigen Dokumentation im Sinne der Rechtstaatlichkeit jedenfalls streng (auch strafrechtlich) zu sanktionieren.
Zu Art 1 Z 1 lit b (§38 Abs 2 Z 11 BWG)
Bedenklich bei der Aufweichung des Bankgeheimnisses im Ermittlungsverfahren nach §161 BAO ist vor allem, dass bereits bloße Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung für die Einsichtnahme in das Konto des Abgabenverpflichteten ausreichen. Im Hinblick auf die eher niederschwelligen Kriterien, die somit für die Kontenöffnung erforderlich sind, würde das der behördlichen Willkür zum Eingriff in höchst private, ja intime Bereiche der Bürger Tür und Tor öffnen. Jeder Finanzbeamte, der bei einer Steuerprüfung nicht weiter kommt, u.a. deshalb, weil wirklich nichts zu finden ist, könnte diesen unwiderlegbaren Verdacht äußern und einfach in die Konten Einsicht nehmen. Das muss mit aller Entschiedenheit abgelehnt werden.
Zu §89 Abs 3 EStG
Mit dieser Bestimmung werden die Abgabenbehörden, insbesondere die Finanzpolizei, ausdrücklich berechtigt, Kontrolltätigkeiten in Haushalten durchzuführen. Davon ausgenommen soll zwar weiterhin die Nachbarschaftshilfe bleiben, doch ist eine exakte Definition des Begriffes der „Nachbarschaftshilfe“ nicht gegeben.
Der VÖS-Bund der Steuerzahler regt dringen an, die Nachbarschaftshilfe im Gesetz in einer praxisorientieren Art und Weise eindeutig zu umschreiben, um sowohl für Steuerzahler als auch Behörden Rechtssicherheit zu schaffen und tätige Personen nicht im Nachhinein für im guten Glauben und im Vertrauen auf jahrzehntelang gepflogene Gewohnheiten zu kriminalisieren.
In der seit längerem unter verschiedenen Aspekten geführten Diskussion, u.a. über die Abschaffung oder wenigstens signifikante Einschränkung des Amtsgeheimnisses, wäre die Berücksichtigung dieser Anregungen ein Schritt in die Richtung eines langsam transparent werdenden Staates
Der Generalsekretär
Richard Elhenický
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
10.06.2015
Rechtsstaat statt Spitzelstaat
Der VÖS-Bund der Steuerzahler sieht die - wieder einmal – ausgebrochene Diskussion um das österreichische Bankgeheimnis mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Zum einen ist es zu begrüßen, wenn die Regierung Maßnahmen ergreift, um Steuerhinterziehung zu verhindern. Bei aller berechtigten Kritik am komplizierten und nicht immer effizienten Steuersystem ist klar, dass gesetzlich geregelte Steuern zu bezahlen sind. Und gerade clamorose Verfahren der jüngsten Vergangenheit und Gegenwart zeigen die Notwendigkeit für die Finanzbehörden, sich im Ernstfall durch ein Kontenregister rasch über einer Person oder Institution zurechenbare Konten zu informieren.
Was aber keinesfalls geht ist, dass die bloßen „Bedenken“ der Abgabenbehörden gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung für eine umfassende Kontenöffnung bereits ausreichen. Es würde das der behördlichen Willkür zum Eingriff in höchst private, ja intime Bereiche der Bürger Tür und Tor öffnen. Jeder Finanzbeamte, der bei einer Steuerprüfung nicht weiter kommt, ua deshalb, weil wirklich nichts zu finden ist, könnte diesen unwiderlegbaren Verdacht äußern und einfach in die Konten Einsicht nehmen. Das muss mit aller Entschiedenheit abgelehnt werden.
Der VÖS – Bund der Steuerzahler fordert, dass eine derartig beantragte Kontenöffnung jedenfalls nur nach richterlicher Genehmigung im Finanzstrafverfahren erfolgen darf, dass nachvollziehbar dokumentiert werden muss, welche Behörde diese Kontenöffnung beantragt und tatsächlich Einblick genommen hat und dass verfahrensrechtlich jede betroffenen Partei unverzüglich – wenn auch im Nachhinein – informiert werden muss. Diese Schritte müssen außerdem Bestandteil des Verfahrensaktes werden und dürfen nicht von der Einsichtnahme ausgeschlossen werden. Ein widerrechtlicher Zugriff ist jedenfalls streng zu sanktionieren.
Es muss verhindert werden, dass der vollkommen gläsern gemachte Bürger wehrlos einer Behörde gegenüber steht, die ihrerseits nicht einmal bereit ist, die von ihr zu vollziehenden Gesetzen verbindlich zu erläutern. Im Gegenzug erhoffen wir uns, dass der Staat sparsam mit unseren Steuergeldern umgeht und in den hoheitlichen Verfahren die Menschenrechte beachtet!
Der Generalsekretär
Richard Elhenický
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
20.05.2015
Artikel vom 10.04.2015 aus dem Focus Online "Asyl-Wahnsinn in Österreich: 90 Sicherheitskräfte überwachen drei Flüchtlinge"
Ärger um eine Abschiebehaftanstalt in Österreich: Aufgrund einer Gesetzeslücke steht ein neu gebautes Zentrum nahezu leer. Doch der Betrieb läuft trotzdem uneingeschränkt weiter. So kommt es, dass 60 private Sicherheitsleute und rund 30 Polizisten aktuell nur drei Flüchtlinge bewachen. Die immensen Kosten trägt der Steuerzahler.
Es gibt eine Bibliothek, Computer, einen Gymnastikraum und ein Gebetszimmer. Die Wohnbereiche sind offen gestaltet, mit bunten Stühlen und großen Sofaecken. Anlässlich der Eröffnung Anfang 2014 wurde das Abschiebehaftzentrum im österreichischen Vorderberg in der Steiermark als „weltweit modernste Schubhaftanstalt“ gepriesen.
Doch nur drei der vielen bunten Stühle werden derzeit gebraucht. Obwohl das Zentrum auf bis zu 200 Insassen ausgerichtet ist, sind dort nur drei Abschiebehäftlinge untergebracht. Bewacht, betreut und versorgt werden sie von etwa 60 privaten Sicherheitsleuten und rund 30 Polizisten.
Der Vertrag wurde für 15 Jahre geschlossen
In Abschiebehaft (in Österreich Schubhaft genannt) genommen werden können illegale Flüchtlinge, die einen rechtkräftigen Bescheid erhalten haben, dass sie ausreisen müssen – dies aber nicht tun.
In Vordernberg gibt es derzeit nur drei solche Fälle. Was also tun mit dem Zentrum? Der Betrieb läuft uneingeschränkt weiter. 450.000 Euro überweist die Gemeinde allein der Sicherheitsfirma G4S jeden Monat. Der Vertrag wurde für 15 Jahre abgeschlossen – verringert werden kann die Zahl der privaten Sicherheitskräfte deshalb nicht. Das Geld kommt vom österreichischen Innenministerium und der Polizei – also letztendlich vom Steuerzahler.
„Niemals ausgelastet“
„Das Zentrum war niemals ausgelastet“, sagt der Vordernberger Bürgermeister Walter Hubner im Gespräch mit FOCUS Online. Rund 24 Millionen Euro hat der Bau gekostet. Im Februar 2014 zogen die ersten Insassen ein. Auf bis zu 200 Personen ist das Zentrum ausgelegt. Seit der Eröffnung waren insgesamt 410 Menschen vorübergehend dort untergebracht, maximal 60 auf einmal.
Der Hauptgrund dafür, dass die Zahlen zuletzt so extrem zurückgegangen sind: Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat eine Passage aus dem Fremdenpolizeigesetz gekippt. Flüchtlinge mit sogenanntem Dublin-3-Status, für die eigentlich andere Länder zuständig sind, dürfen seitdem nicht mehr in Abschiebehaft genommen werden.
24-Stunden-Betreuung
Sie kommen stattdessen in eine Erstaufnahmeeinrichtung. Deshalb mussten Mitte März rund 30 Insassen entlassen werden. Insgesamt gibt es im gesamten Bundesgebiet derzeit nur noch etwa 30 Abschiebehäftlinge.
Trotzdem läuft der Betrieb in Vordernberg weiter: Bewachung, Betreuung, Küche, Reinigung und medizinische Versorgung. „Die Sicherheitskräfte müssen ganz normal ihren Dienst versehen“, sagt Bürgermeister Hubner. Schließlich gebe es eine 24-Stunden-Betreuung. An einem Wochentag sind nach Angaben des Innenministeriums derzeit im Schnitt fünf Polizisten und etwa zehn private Sicherheitsleute gleichzeitig vor Ort.
„Ungeheure Beträge werden fahrlässig verschwendet“
„Das sind ungeheure Beträge, die da verschwendet werden, das ist fahrlässig“, empört sich der Generalsekretär des österreichischen Bunds der Steuerzahler, Richard Elhenický, gegenüber FOCUS Online. Es sei ein Unding, dass solche Verträge auf so lange Zeit geschlossen würden. „Mit etwas Weitblick hätte man sich das ersparen können.“ Schließlich sei klar, dass man das Flüchtlingsaufkommen nicht für die nächsten 15 Jahre vorhersagen könne.
Stattdessen könne man nun nur darauf warten, dass die letzten drei Insassen das Zentrum ebenfalls verlassen. „Dann drehen die Mitarbeiter nur noch Däumchen“, so Elhenický. Der Vertrag mit der Sicherheitsfirma über 450.000 Euro im Monat sei dabei bloß ein Teil der Rechnung: „Zusätzlich werden noch Polizisten eingesetzt, die der Steuerzahler ebenfalls bezahlt, und es kommen weitere Unterhaltkosten dazu“, betont er.
Innenministerium verweist auf vertragliche Bindung
Im österreichischen Innenministerium heißt es, das Ganze sei natürlich anders geplant gewesen. Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck sagte zu FOCUS Online. „Wir sind davon ausgegangen, dass der Belegungsstand deutlich höher sein wird.“ Doch die Regelungen seien nun einmal vertraglich bindend.
Er verweist auf die Aufgabenteilung zwischen dem Innenministerium und der Marktgemeinde: Die hoheitlichen Aufgaben übernehme die Polizei, die Betreuung und Administration die Gemeinde – und die habe sich entschieden, den Auftrag an eine private Sicherheitsfirma zu vergeben. „Solange die vereinbarten Leistungen erbracht werden, sind wir zufrieden“, sagt Grundböck.
Der Bürgermeister erklärt die lange Vertragslaufdauer mit den Investitionskosten für die private Sicherheitsfirma. Außerdem sei auch die Vereinbarung zwischen Innenministerium und Gemeinde bezüglich des Zentrums auf 15 Jahre ausgerichtet. Die Schätzungen für die Zahl der Abschiebehäftlinge für diesen Zeitraum stammten vom Innenministerium, so Hubner.
Gelungene Flucht trotz hoher Personaldichte
Im Innenministerium geht man nicht davon aus, dass es bei nur drei Insassen bleiben werde. Zum Juli soll das Gesetz geändert werden, dann werde laut Grundböck auch die Auslastung wieder steigen. Ob der Kostenaufwand in der Zwischenzeit unvermindert hoch bleibt oder doch noch Einsparungen gemacht werden, liegt demnach vor allem bei der Gemeinde. Man sei im Dialog. Wenn es Einsparungen gebe, sei die Gemeinde verpflichtet, diese auch an das Innenministerium weiterzugeben.
Bürgermeister Hubner betont, dass er bereits versuche, die Leerlauf-Phase besser zu nutzen. So gebe es zurzeit besonders viele Schulungen. Trotz der hohen Personaldichte sind seit der Eröffnung des Abschiebehaftzentrums schon mehrmals Insassen geflüchtet.
Die Gemeinde profitiert
Für die Gemeinde selbst hat die geringe Auslastung laut Hubner keine Nachteile. Weil private Sicherheitsleute und nicht nur Beamte eingesetzt würden, erhalte sie weiter Lohnabgaben. Der Bürgermeister hat in der Vergangenheit dafür gekämpft, dass das Abschiebehaftzentrum nach Vordernberg kommt. Er setzt große Hoffnungen in den neuen Wirtschaftszweig für seine schrumpfende Gemeinde mit etwas mehr als 1000 Einwohnern.
Elhenický vom Steuerzahlerbund jedoch findet den jetzigen Zustand unhaltbar: „Nicht nur das Gesetz muss so schnell wie möglich repariert werden, sondern auch für den Übergang muss nach Lösungen gesucht werden, wie das Zentrum in der Zwischenzeit ausgelastet werden kann. Wenn man will, dann gibt es auch Wege.“
Quelle: www.focus.de, 10. April 2015
Präsidium VÖS - Bund der Steuerzahler
17.04.2015
Artikel vom 12.02.2015 aus dem Kurier "Lohnsteuer im Gleichklang mit Staats-Ausgaben senken"
Steuerreform
Die mittelständische Wirtschaft warnt vor neuen Belastungen und fordert eine Ausgaben-Reform.
Die Vertreter von elf Wirtschaftsverbänden traten gestern gemeinsam an die Öffentlichkeit. Hotellerie, Landwirtschaft, mittelständische Betriebe, Industrie, Bund der Steuerzahler, Wirtschaftstreuhänder – die Warnungen der mittelständischen Wirtschaft sind einhellig: Lohn- und Einkommenssteuersenkung ja, aber keine Gegenfinanzierung durch Steuererhöhungen. Vermögens- und Erbschaftssteuern würden Betriebe in der Substanz gefährden und damit viele Arbeitsplätze kosten.
Die Wirtschaftsvertreter untermauern ihre Position mit Zahlen: 45.000 Betriebsübergaben würden in den nächsten Jahren ausstehen. Es sei zweifelhaft, ob all diese Betriebe eine Erbschaftssteuer überleben würden. Eine Freigrenze von einer Million Euro sei bei Betriebsvermögen schnell erreicht. Hotels etwa pflegen sich in guter zu Lage zu befinden. Sie müssten allein dafür Steuern zahlen, unabhängig von der Ertragslage. „Ganze Talschaften würden veröden, wenn es dort keine Hotels gäbe“, sagt die Präsidentin der Hoteliers, Michaela Reitterer. Es gehe nicht nur um die Jobs in einem Hotel, sondern um Zulieferer, das örtliche Gewerbe, die gesamte Tourismuswirtschaft (Bergbahnen, etc.). Reitterer sprach sich sehr dafür aus, die Lohnsteuer zu senken, damit den Angestellten mehr Geld bleibt. Sie ist massiv auch gegen eine Anhebung der Mehrwertsteuer.
„Eine höhere Mehrwertsteuer müssten erst wieder die Konsumenten bezahlen, wodurch der Effekt einer Lohnsteuersenkung gemindert würde“, gibt die Hotelliers-Präsidentin zu bedenken.
Vertreter der Land- und Forstwirtschaft warnen vor einem Austrocknen des ländlichen Raums, wenn Forstbetriebe mit Vermögenssubstanzsteuern belastet würden.
„Am Ende mehr zahlen“
„Die Leute fürchten sich vor dieser Steuerreform, dass sie am Ende mehr zahlen als vorher“, warnt der Sprecher der Mittelstands-Plattform, Günter Stummvoll. Daher fordert die Wirtschaft, dass die Lohnsteuersenkung ausschließlich mit einer Ausgabenreform des Staats finanziert wird. Bei 45 Prozent Abgabenquote brauche es keine neuen Steuern. Um das zeitlich in den Griff zu bekommen – Reformen brauchen länger als Steuersenkungen – schlagen die Wirtschaftsvertreter ein Stufenmodell vor: Die Steuern sollten im Gleichklang mit Einsparungen stufenweise sinken.
Deutlich wurde eines: Finanzminister Hans Jörg Schelling hat das Vertrauen der Wirtschaftsvertreter – zumindest derzeit noch.
Quelle: Kurier, 12. Februar 2015, Seite 2, Wirtschaftsteil
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Präsidium VÖS - Bund der Steuerzahler
23.02.2015
Artikel vom 12.02.2015 aus der Kronen Zeitung mit dem Titel "Drohende Vermögenssteuern"
Drohende Vermögenssteuern würden vom Eigenheimbesitzer bis zu allen Betrieben vor allem den Mittelstand treffen und Jobs kosten, warnt eine breite Front von elf Organisationen. Darunter sind etwa Hoteliers-Präsidentin Michaela Reitterer, Oliver Ginthör (Steuerzahlerbund, Foto rechts) oder Ex-Politiker Günter Stummvoll (li.).
Quelle: Kronen Zeitung von Donnerstag, 12. Februar 2015, Seite 16, Wirtschaftsteil
Präsidium VÖS - Bund der Steuerzahler
23.02.2015
ÖVSPÖ – Steuerreform?
Die beiden Regierungsparteien haben jetzt ihre Vorstellungen über die seit langem angekündigte „Steuerreform“ bekanntgegeben, ohne dabei allzu sehr ins Detail zu gehen. Einigkeit herrscht bei beiden Parteien demnach darüber, dass es nicht zu viel werden soll: Der „VÖS-Bund der Steuerzahler“ hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass Steuersenkungen in Höhe von fünf Mrd Euro nicht einmal dem entsprechen, was sich die Regierung in den letzten beiden Jahren im Wege der kalten Progression an Mehreinnahmen von uns allen geholt hat. Dazu kommt, dass davon sofort eine Mrd Euro wieder an den Staat zurück fließen werden, weil der so erhöhte Konsum ja wieder besteuert wird. Wenn man nun noch bedenkt, dass die SPÖ überhaupt neue Steuern (Erbschafts- und Schenkungssteuer, Millionärssteuer) zur Finanzierung der sogenannten Steuersenkung einführen will und die ÖVP die Streichung von Steuerausnahmen bei der Mehrwertsteuer – was wieder alle Konsumenten im Wege der dadurch bewirkten Preiserhöhungen trifft – plant, so sieht man, dass alles beim alten bleibt.
Dabei haben alle Parteien und Experten die Ursachen der Misere der Staatsfinanzen erkannt: der Staat hat nicht zu wenig Einnahmen, sondern er gibt zu viel aus. Auch die Regierung hat das erkannt und zeitgleich mit der Steuerreformkommission eine Verwaltungsreformkommission eingesetzt. Die hat leider bisher kein greifbares, geschweige denn ein zur Finanzierung der Steuerreform taugliches Ergebnis erarbeitet. Dabei liegen seit vielen Jahren umfangreiche, sinnvolle und von neutralen Experten, ua dem Rechnungshof, erarbeitete Reform- und Einsparungsvorschläge vor. Man müsste sie nur umsetzen, aber dafür fehlt offenkundig der politische willen, weil kein Politiker auf „sein“ Stückchen Macht und Einfluss verzichten will.
Für dieses Ergebnis des Weiterwurstelns wie bisher braucht man aber keine Regierung!
Der VÖS-Bund der Steuerzahler fordert daher eine sofortige Senkung insbesondere der die Arbeit belastenden Steuern um wenigstens 8 Mrd Euro im ersten Schritt ohne jede anderweitige Steuererhöhung oder Einführung neuer Steuern und Finanzierung dieser Steuersenkung durch eine von allen längst als notwendig erkannte Verwaltungsreform, was den Bürgern auch einen effizienteren Staat mit weniger Bürokratie bescheren würde!
Denn dass die staatliche Verwaltung im bisherigen aufgeblähten Umfang große Defizite bei enormen Kosten aufweist zeigen aktuelle Beispiele wie das Versagen der Kontrolle bei der Hypo Alpe Adria Bank oder der HCB-Lebensmittelskandal im Görschitztal.
Der Generalsekretär
Richard Elhenický
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
16.12.2014
Neue Steuern als Steuerreform?
Keine neuen Steuern zur Finanzierung einer Steuerreform!
Die Bundesregierung ist mit dem Slogan einer Steuerreform angetreten. Klar war, dass Steuern gesenkt werden müssen, das Schlagwort, dass Arbeit in Österreich zu hoch besteuert ist, haben alle Österreicherinnen und Österreicher noch im Ohr.
Dazu wurden zwei Kommissionen eingerichtet mit dem Ziel einer Steuerreform und einer Verwaltungsreform.
Das Ergebnis: Innerhalb der Bundesregierung wird gestritten, ob 5 oder 6 Mrd € als Steuerreform den Wählern verkauft werden sollen, die Finanzierung ist völlig offen, aber es dürfte Einigkeit bestehen, dieses zusätzliche Budgetloch mit neuen (z.B. „Reichensteuer“, SPÖ) oder höheren Steuern (z.B. Abschaffung von MWSt-Begünstigungen, ÖVP) zu schließen.
Das ist keine Reform! Der VÖS – Bund der Steuerzahler sieht in dem Versuch, eine Senkung der Lohnsteuern durch Anhebung anderer Steuern bzw Einführung neuer Steuern zu finanzieren als Frozzelei der Bevölkerung.
Dazu kommt, dass die diskutierte „Steuersenkung“ um 5 oder 6 Mrd € lächerlich gering ist. Die Abgabensumme aller Steuern ist – nicht zuletzt durch die sogenannte „kalte Progression“ - von 120 Mrd € im Jahr 2010 auf 137 Mrd € im Jahr 2013 gestiegen. Das heißt, dass wir Steuerzahler von diesen 17 Mrd Mehrsteuern der letzten vier Jahre gnädig 5 oder 6 Mio € zurück bekommen sollen!
Gleichzeitig weigert sich die Regierung, die von allen Seiten als notwendig bezeichnete Verwaltungsreform anzugehen: Die sogenannte Verwaltungsreformkommission hat am 14. November 2014 das Einsparungsvolumen ihrer Vorschläge mit 150 Mio € beziffert. Und das in einer Zeit, in der zur Rettung einer in Schieflage geratenen kleinen Bank nach jüngsten Meldungen fast 20 Mrd € aus Steuermitteln aufgebracht werden müssen und für den Verkauf der ausländischen Beteiligungen möglicherweise noch etwas dazugelegt werden soll!
Es hat der Rechnungshof seit vielen Jahren immer wieder auf Einsparungspotentiale in der öffentlichen Verwaltung hingewiesen, in großem Umfang zuletzt mit 599 Einsparungsvorschlägen. Die Umsetzung auch nur eines Bruchteils dieser Vorschläge würde eine Steuerreform, die diesen Namen auch verdient , ohne jede weitere Belastung der Steuerzahler ermöglichen.
Der VÖS – Bund der Steuerzahler fordert: Eine signifikante Netto-Steuerentlastung von wenigstens 8 Mrd € im ersten Schritt ohne jede Steuererhöhung, finanziert durch eine Verwaltungsreform, die auch den Bürgern und Betrieben neben der Kosteneinsparung eine Verwaltungsvereinfachung bringt!
Der Generalsekretär
Richard Elhenický
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
27.11.2014
Die überhöhten Wahlkampfkosten
Dass das Parteiengesetz im Bereich der Regelung der Wahlkampfkosten völlig unzureichend ist und dringend einer Nachschärfung bedarf hat nicht nur der Rechnungshof festgestellt. Wenn man den Medien Glauben schenken darf sind sich in diesem Punkt auch alle Parteien einig. Worüber sie sich aber einig sind ist schon wieder unklar. Dabei wäre die Angelegenheit im System des österreichischen Rechts ganz klar zu regeln:
Man braucht nur Parteien und die dort Verantwortlichen jenen Regeln zu unterwerfen, die auch für jeden Staatsbürger und Steuerzahler gelten. Das Finanzstrafrecht sieht nämlich vor, dass dann, wenn der strafbestimmende Wertbetrag 33.000 Euro übersteigt, auch Freiheitsstrafen verhängt werden können. Dazu kommt, dass nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz auch juristische Personen (mit einigen Ausnahmen, die aber nicht politische Parteien betreffen), soweit sie nicht in Vollziehung der Gesetze handeln, für Straftaten haften. Dass politische Parteien Wahlwerbung in Vollziehung der Gesetze mache hat aber noch niemand behauptet. Daher müsste bei den bisher bekannt gewordenen Übertretungen der vom Parteiengesetz festgelegten Beträge für Wahlwerbung sowohl die jeweilige, diese Beträge überschreitende Partei mit Geldstrafe belegt wie auch die dafür verantwortlichen Personen (Parteiobmänner, Parteisekretäre, Wahlkampfleiter uä) bei entsprechender Schadenshöhe sogar zu Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Unsere politischen Parteien überbieten sich derzeit im gegenseitigen Schulterklopfen, wie demokratisch und transparent sie nicht alle sind, siehe Neuregelung des Rechtes auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Sie könnten die Probe aufs Exempel machen und zeigen, dass die für alle Steuerzahler geltenden Gesetze auch für sie gelten.
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
5.11.2014
Finanzbehörden als zweiter Polizeiapparat?
Der „VÖS-Bund der Steuerzahler“ warnt vor der im Entwurf des 2. Abgabenänderungsgesetzes vorgesehenen Möglichkeit, dass Finanzbehörden in Zukunft auf heikle personenbezogene Daten der Polizei, der Post und der Telekom Zugriff erhalten sollen. Die Schaffung einer derartigen „Parallelbehörde“ mit uferlosem Einblicksrecht in die vertraulichsten persönlichen Daten der Steuerzahler erweckt Anklänge an das Metternich´sche System. Der Staat unterstellt damit, dass alle Steuerzahler potentielle Steuerbetrüger sind. Die staatlichen Behörden haben in den letzten Jahren durch wachsenden Steuerdruck, höchste Intransparenz bei der Verwendung von Steuermitteln (Stichwort „Bankenrettung“), aber auch einer große Zahl überlanger Verfahren gegen „Prominente“, bei denen nichts weitergeht, bei den Bürgern und Steuerzahlern nicht unbedingt gepunktet. Der Aufbau von Vertrauen in den Staat sieht anders aus.
Dazu kommt, dass der Grundsatz der Waffengleichheit damit gröblich verletz würde: Einer anonymen und sich hinter dem Amtsgeheimnis verschanzenden Behörde steht der nackte Steuerzahler gegenüber. Und so über jeden Zweifel erhaben ist die Tätigkeit der Finanzbehörden ja nicht, wie Finanzbescheide aufhebende Erkenntnisse der Höchstgerichte immer wieder zeigen.
Sollte die Bundesregierung dennoch diesen Entwurf ins Parlament bringen kann der „VÖS – Bund der Steuerzahler“ nur hoffen, dass er nicht die Zustimmung der Abgeordneten erhält. Dies auch im Hinblick darauf, dass der Verfassungsgerichtshof erst in der jüngeren Vergangenheit vergleichbare Regelungen in der Strafprozessordnung aufgehoben hat.
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
28.10.2014
Mag. Dr. Hans Jörg Schelling neuer Finanzminister
Der VÖS-Bund der Steuerzahler hat den neuen Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling begrüßt und für sein sicher nicht einfaches Amt und die Bewältigung der anstehenden Aufgaben seine Mithilfe angeboten. Dabei wurden die langjährigen Forderungen das VÖS nach einer raschen und substanziellen Steuersenkung deponiert und auf die Wichtigkeit der Finanzierung der Steuerreform durch Einsparungen und eine Verwaltungsreform hingewiesen. Nur diese Maßnahmen sind nachhaltig geeignet, das Budget ohne weitere Belastungen der Steuerzahler wieder in Ordnung zu bringen.
Die Einführung neuer Steuern, insbesondere auch zur Finanzierung der angekündigten Steuerreform, die damit diesen Namen nicht mehr verdienen würde, wurde und wird vom VÖS vehement abgelehnt.
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
03.09.2014
Artikel vom 02.09.2014 aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit dem Titel "Österreich will jetzt haushalten wie Deutschland"
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung von Dienstag, 2. September 2014, Nr. 203, Seite 17, Wirtschaftsteil
Präsidium VÖS - Bund der Steuerzahler
ZIB Report vom 17.06.2014
Hier finden Sie einen Report des ORF über die Steuerreformen 2014.
Präsidium VÖS - Bund der Steuerzahler
Artikel vom 20.05.2014 aus dem Kurier mit dem Titel "Ein Drittel der Österreicher liebäugelt mit Steuer-Boykott"
Der Ärger der Bürger steigt. 72 Prozent der Neos-Anhänger und 38 Prozent der VP-Wähler für Boykott.
Der eine ist Trafikant, der andere veranstaltet Führungskräfte-Seminare. Gemein ist ihnen: Sie sind im Steuerstreik. Weil Steuergeld verschwendet und nicht eingespart werde, wie sie beklagen, führen die beiden die Umsatzsteuer nicht ab.
Von der Mehrheit der Bevölkerung wird dem Wagrainer und dem Mattseer dafür nicht applaudiert. Ein Drittel qualifiziert den Steuerstreik aber als legitim, wie eine OGM-Umfrage für den KURIER ergibt. Dass der Ausstand für 52 Prozent der Bürger nicht gerechtfertigt ist, erklärt OGM-Meinungsforscherin Karin Cvrtila so: "Der Großteil der Bevölkerung ist nicht selbstständig. Und Unternehmer werden als Reiche gesehen, weil die Menschen an große Firmen denken. Neid spielt mit. Nach dem Motto: Die behalten noch mehr Geld ein." Dennoch sei bemerkenswert, dass 33 Prozent den Zahlungsboykott gutheißen: "Das sind viel mehr, als es Selbstständige in Österreich gibt." Es zeige, wie groß der Ärger auf die Regierenden ob der hohen Steuern sei.
Streikwillige Neos-Fans
Gar 72 Prozent der Neos-Anhänger meinen, es sei legitim, dass Unternehmer dem Staat Steuern vorenthalten. "Viele von den Neos-Fans sind selbstständig – und höher gebildet", erläutert Cvrtila. Alarmierend für Finanzminister Michael Spindelegger, der auch ÖVP-Chef ist, muss sein: Bei der schwarzen Anhängerschaft steht es in etwa fifty-fifty, was Verständnis und Unverständnis anlangt. "In der ÖVP sind nach wie vor viele Unternehmer beheimatet. Auch diese ÖVP-Klientel ist an einem Punkt: Es reicht mit der Steuerbelastung!"
Und so ist für 38 Prozent der ÖVP-Sympathisanten auch denkbar, es den Streikenden gleich zu tun. Auch da gehen Neos-Fans voran; 72 Prozent können sich vorstellen, zu boykottieren. FPÖ-Aficionados halten Verweigerung ebenfalls mehrheitlich für legitim. "Denen geht es primär um Protest gegen die Regierungsparteien", analysiert Cvrtila. Quasi ein finanzieller Denkzettel. Immerhin ein Drittel der gesamten Bevölkerung liebäugelt mit Zahlungsverweigerung.
Dass der Rest das nicht tut, habe hauptsächlich technische Gründe: "Die meisten könnten das selbst nicht machen, weil die Lohnsteuer automatisch vom Gehalt abgezogen wird." Moralisches spiele auch mit: "Die Leute wissen, was daran hängt. Mit dem Steuergeld werden etwa das Gesundheits- und Pensionssystem finanziert."
Sollten Rot und Schwarz glauben, dieses Thema sei de facto theoretisch, irren sie. Viele Menschen fragten derzeit, wie ein Steuerstreik vonstatten ginge, sagte Oliver Ginthör, Frontmann des Bundes der Steuerzahler, dem KURIER. Er empfiehlt ihn zwar nicht, das Interesse zeige aber, "wie hoch der Handlungsbedarf für die Politik ist. Breite Bevölkerungskreise sind angefressen."
Die Regierenden hätten zu reagieren, befindet Ginthör. Eine Steuerreform müsse her. Ab 2016 seien die Bürger netto um acht Milliarden Euro zu entlasten. Damit das auch passiere, müsse die Reform noch heuer im Parlament beschlossen werden. Finanziert werden solle sie durch eine Gesundheits-, Pensions- und Verwaltungsreform. Diese brächte "gut die Hälfte der acht Milliarden".
Die "kalte Progression" habe ebenfalls "die Schmerzgrenze erreicht", sagt Ginthörs Vize Manfred Wagner. Die Steuerprogressionsstufen müssten "indexiert werden. "Der Finanzminister kassiert derzeit bis zu drei Milliarden im Jahr, ohne etwas zu tun."
ZIB vom 20.05.2014
Hier finden Sie einen Ausschnitt der ZIB betreffend der Pressekonferenz vom 20.05.2014.
Präsidium VÖS - Bund der Steuerzahler
Artikel vom 20.05.2014 aus den Salzburger Nachrichten mit dem Titel "Bund der Steuerzahler will Entlastung von 8 Mrd"
Der Bund der Steuerzahler (VÖS) pocht auf eine Steuerreform ab 2016, die eine steuerliche Nettoentlastung von mindestens acht Mrd. Euro bringen soll.
Finanziert werden soll sie durch Einsparungen in der Verwaltung, durch Reformen bei den Pensionen und durch Veräußerungen "nicht notwendiger Anlagegüter", erklärten VÖS-Präsident Oliver Ginthör und Vizepräsident Manfred Wagner am Dienstag.
Die Kalte Progression habe eine Schmerzgrenze erreicht, sagte Wagner, nun müsse die Politik endlich reagieren. Das Finanzministerium kassiere "pro Jahr zwei bis drei Milliarden Euro dadurch, dass es einfach nichts tut", so Wagner und pochte auf eine Indexierung der Steuerprogressionsstufen.
Reform bis Jahresenede unter Dach und Fach
Bis Ende des Jahres solle die Steuerreform im Nationalrat beschlossen werden, forderte Ginthör, wirken soll sie ab dem 1.1.2016. Schwerpunkt der Reform soll auf der Entlastung des Faktors Arbeit liegen, durch eine Senkung des Lohn- bzw. Einkommenssteuertarifs und der Lohnnebenkosten. Eine Verwaltungsreform würde bereits "gut die Hälfte" der geforderten acht Mrd. Euro an Entlastung ermöglichen.
Eine "Reichensteuer" lehnte Ginthör ab: Der Diskurs um Umverteilung sei kontraproduktiv, mit Vermögenssteuern könne man das Budget nicht sanieren. Dagegen müsse das notwendige öffentliche Eigentum definiert werden, eine "drastische Reduktion der Staatsverschuldung" sei durch Veräußerung des "nicht notwendigen Betriebsvermögens" möglich, so Wagner.
Außerdem müssten "sinnlose Mehrkosten in den Verwaltungsparallelläufen" zwischen Bund, Ländern und Gemeinden beendet und Subventionen hinterfragt werden. Auch das "Kompetenzwirrwarr" in wichtigen Bereichen kritisierte Wagner. Während im Gesundheitswesen ein Sparwille erkennbar sei, entgleise der Bildungsbereich, meinte er. Zudem forderte er eine "klare Rechnungslegung durch alle Gebietskörperschaften" und kritisierte die "zahnlose Kontrolle" durch den Rechnungshof.
Quelle: APA
Aus für PISA – Sackgasse statt Bildungsperspektive für unsere Kinder
Österreich hat sich immer gerne als Weltmeister gesehen – beim Gesundheitssystem, bei den ärztlichen Leistungen, bei der Ausbildung und beim unvergleichlich guten Schulsystem, das sich ja seit vielen Jahrzehnten bewährt hat.
Die ersten PISA-Studien haben daher die natürliche Reaktion zur Folge gehabt, nicht unser Schulsystem, sondern PISA in Frage zu stellen. Mittlerweile wissen wir aber – nicht nur durch die wiederholten Tests, sondern auch durch internationale Vergleiche - dass unser Schulsystem nicht nur eines der teuersten ist, sondern dass auch die dort erworbene Ausbildung in vielen Fällen unzureichend und nicht modernen Anforderungen entsprechend ist. Wohlgemerkt: Es ist nicht die Leistung vieler engagierter Lehrer, sondern das verkrustete und unflexible System (z.B. das Dienstrecht) als ganzes, das hier die Probleme bereitet.
Und statt nun diese Probleme anzugehen steckt unsere Politik den Kopf in den Sand: Wenn PISA uns schlechte und teuer erwirtschaftete Ergebnisse bescheinigt schaffen wir eben PISA ab! Als Vorwand dazu dient ein von Österreich ausgehendes Datenleck, mit dem persönliche, aber kaum relevante Daten öffentlich einsehbar wurden. Was das mit den Bewertungen unseres Schulsystems durch PISA zu tun hat bleibt unerfindlich, noch dazu, wo laut Auskunft unserer Politiker dieses Datenleck inzwischen gefunden und geschlossen worden ist. Hätte man sich mit PISA auseinander gesetzt und Fehler in den Auswertungen und den darauf gestützten Bewertungen gefunden wäre eine solche Reaktion ja noch verständlich, aber zu sagen wir glauben den PISA-Ergebnissen nicht und halten an unserem Schulsystem unkritisch fest, weil einzelne Tests in der Vergangenheit veröffentlicht worden sind, zeigt deutlich den politischen Unwillen, sich den bekannten und dokumentierten Problemen unseres Schul- und Ausbildungssystems zu stellen.
Es muss nicht PISA sein – wenn unsere Regierung ein besseres internationales Evaluierungssystem unserer Schulen erfindet soll es recht sein (auch wenn ihr bisheriges Handeln oder vielmehr Unterlassen das nicht als wahrscheinlich erscheinen lässt). Aber weiterwursteln, wie bei uns üblich, ist mit Sicherheit jene Sackgasse, in der Österreich den Anschluss an Europa verlieren und künftigen Generationen schlechte Chancen im Arbeits- und Wirtschaftsleben garantieren wird.
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
26.03.2014
Neuigkeiten aus Schilda 1: Die Sonnensteuer
Das Wort Energiewende ist in aller Munde. Das Elektroauto wird das Benzinauto früher oder später ersetzen. Förderungen aller Art werden überlegt.
Da kommt die Republik mit der Steuer auf Photovoltaikanlagen, die für den eigenen Bedarf und nach Ermunterung und Förderung durch die Regierung errichtet wurden. 1,5 Cent pro Kilowattstunde, aber mindestens € 75 pro Jahr sollen eingehoben werden.
Steuern sollen ja schließlich auch einen Lenkungseffekt haben – was ist das Ziel? Förderungen auf der einen Seite, Steuern auf der anderen Seite? Einfach abzocken wo es geht? Will man damit die Energiekonzerne fördern, die Ihren Kunden zwar die Kosten „Förderung von Ökostrom“ verrechnen aber doch das Geschäft nicht verlieren sollen?
Will man den Bürger zu eigenständigen und eigenverantwortlichen Bürger machen oder ihn einfach in Abhängigkeit halten?
Budgetrelevant ist so eine Besteuerung jedenfalls nicht, der administrative Aufwand übersteigt wahrscheinlich sogar die so erzielten Staatseinnahmen. Aber die Idee, Bürger zur Eigenvorsorge zu animieren, auch durch Förderungen, und sie dann genau dafür mit Strafsteuern zu belegen, lässt schlimme Weiterungen befürchten: Es ist noch gut in Erinnerung, dass der Staat uns alle zur Eigeninitiative bei der Pensionsvorsorge und zur Errichtung eines sogenannten dritten Standbeines aufgefordert hat: Besteht auch hier die Absicht, das empfindlich zu besteuern? Ein Ausbau dieses Prinzips lässt das staatliche „Steuererfindungsrecht“ als Horrorvision erscheinen.
Die Argumentation des E-Control-Chefs Walter Bolz, wonach diejenigen, die Strom selbst erzeugen, keine oder wenig Netzgebühr bezahlen, obwohl sie davon profitieren, mit Strom versorgt zu werden, wenn sie ihn brauchen, ist ausbaubar:Der VÖS bittet daher seine Mitglieder, dem Finanzminister kreativ unter die Arme zu greifen und Ideen für neue Steuern zu sammeln:
Beispiele:
Fahrradsteuer: Fahrradfahrer müssen eine Tankstellensteuer bezahlen (weil sie diese nicht benutzen aber davon profitieren, wenn sie Auto fahren) – wer einen B-Führerschein hat zahlt doppelt
Fußgehersteuer (Mineralölersatzsteuer) pro Schritt werden 0,001 c verrechnet; das ist der Gegenwert der ersparten Mineralölsteuer: Der Fußgänger profitiert von der Straßen und Ampelanlagen und hat daher seinen Beitrag zu leisten. Jeder Fußgänger hat sich ein geeichtes Zählwerk von seinem Finanzamt zu holen und den Empfang und die Montage zu bestätigen.
Zumindestens ein Lenkungseffekt lässt sich dabei erkennen: Es werden Verwaltungsbeamte gesichert, produktiv müssen sie ja nicht sein!
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
18.03.2014
Verrat am Steuerzahler
Die voreilige und unnötige Einschränkung der Entscheidungsvarianten auf die Anstaltslösung wirft die Frage auf, wem soll das alles nützen?
Leicht zu beantworten ist jedenfalls die Frage, wem das schadet.
Nämlich, dem Steuerzahler. Er bleibt über. Und die Politiker machen sich nach der nächsten Wahl - der Parteiobmann der kleinen Regierungspartei schon früher - aus dem Staub. Doch sollten sie nicht vergessen, dass wir in einer Zeit leben, in der Ex-Minister Haftstrafen ausfassen und Ex-Fußballbosse Haftstrafen annehmen.
Wem nützt es? Das ist schwer zu sagen. Einer oder einigen österreichischen Banken? Den ehemaligen Eigentümern? Den Anleihegläubigern?
Liebe Politiker, verlasst Euch nicht auf das kurze Gedächtnis der Steuerzahler! Jedenfalls ist jetzt dem Letzten klar, dass diese Regierung weder die Interessen der Wirtschaft (ausgenommen vielleicht Einzelinteressen), noch den Steuerzahler vertreten.
Wir Steuerzahler werden jedenfalls die nächsten Jahrzehnte an den Folgen dieses Debakels in Form von überhöhten Steuern bluten.
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
14.03.2014
Keine Hyporettung mit Steuergeld!
Der VÖS-Bund der Steuerzahler fordert die Bundesregierung auf, alles zu unternehmen, dass die drohenden Kosten der Hypo Alpe Adria-Pleite nicht vom Steuerzahler beglichen werden müssen.
Der Bund der Steuerzahler sieht mit Sorge die Diskussion um das ungeheure und in seiner Dimension in Österreich einzigartige Desaster um den Fortbestand der Hypo Alpe Adria Bank in Kärnten. Es ist jetzt weder der geeignete Zeitpunkt für gegenseitige Schuldzuweisungen, wie sie die im Parlament vertretenen Parteien wechselweise verteilen, noch für ein Totschweigen der anstehenden Probleme. Die Frage der Verantwortlichkeit für die groteske Überschuldung nicht nur der Bank, sondern des ganzen Bundeslandes Kärnten kann nur durch Staatsanwaltschaft und Gerichte geklärt werden, denen dabei auch seitens der Politik jede Unterstützung zu gewähren ist; es darf nicht wie in anderen großen Fällen jahrelange Ermittlungen mit dem Hinweis darauf, dass die Behörden unterbesetzt sind, geben. Auch vor politisch Verantwortlichen dürfen die Ermittlungen nicht Halt machen.
Es muss aber die vorrangige, wenn nicht einzige Aufgabe unserer Bundesregierung sein, die Steuern zahlenden Bürger der Republik Österreich vor den Folgen des Finanzskandals weitestgehend zu bewahren und alle Fakten transparent aufzubereiten. Es geht daher nicht an, jetzt schon mit vagen Hinweisen auf mögliche Folgen für den Finanzplatz Österreich z.B. die Möglichkeit einer Bankenpleite, die Inanspruchnahme der Anleihegläubiger oder die Klage gegen das Land Bayern auszuschließen. Alle Optionen müssen geprüft und verständlich dargestellt werden und oberstes Ziel bei der Umsetzung muss es sein, die Steuerzahler weitestgehend zu schützen.
Der Bund der Steuerzahler fordert die Bundesregierung auf, die für die Steuerzahler am wenigsten belastende Variante der Beendigung dieses Finanzdramas zu wählen und ohne weitere Verzögerung umzusetzen, die fachlich und politisch Zuständigen rasch zur Verantwortung zu ziehen und nicht auf ihr natürliches Ende zu warten.
Denn die Ausgaben von heute sind die Steuern von morgen!
Präsidium VÖS – Bund der Steuerzahler
13.03.2014
Pressekonferenz vom 25.09.2013
Die wahlwerbenden Parteien wurden um Stellungnahme zum Thema "Steuern" gebeten. Hier ein kleiner Ausschnitt vom Ö1 Mittagsjournal:
Ö1-Mittagsjournal, 25.09.2013
Bund der Steuerzahler: Sparen statt Steuern
Gestaltung: Barbara Battisti
Dauer: 2.52 Minuten
Anbei können Sie sich die Antworten der Parteien im Kurzüberblick, sowie die ausführlichen Antworten ansehen.
Wir haben die wahlwerbenden Parteien gefragt
Die wahlwerbenden Parteien wurden zum Thema Steuern befragt. Der folgende Raster gibt Ihnen in kürzester Form die Antworten der im Parlament vertretenen Parteien zum Vergleich. Die ausführlichen Antworten aller Parteien finden Sie angeschlossen.
Keine Steuerreform ohne Strukturreform
PDF - Keine Steuerreform ohne Strukturreform (300 kB)
Autor: Manfred Wagner
Erschienen: November 2012 als Presseaussendung
Immobilienbesteuerung NEU
PDF - Immobilienbesteuerung NEU (229,6 kB)
Autoren:
Oliver Ginthör
Thomas Gritsch
Erschienen: Q3/2012 im MED-Journal
Das Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz
PDF - Steuerabkommen zwischen Österreich und Schweiz (135,5 kB)
Autor:
Oliver Ginthör
Thomas Gritsch
Erschienen: Q3/2012 im MED-Journal
Pressekonferenz 31. 1. 2012: VÖS will „heilige Kühe” schlachten
PDF - VÖS will "heilige Kühe" schlachten (482,3 kB)
Autor: Oliver Ginthör
Erschienen: 31.1. 2012 im ZIB
Entlastung des Mittelstandes
PDF - Entlastung des Mittelstandes (282,1 kB)
Autor: Veronika Gasser
Erschienen: 01/2007 in den Salzburger Nachrichten
Österreich ist gut zu den Erben
PDF - Österreich ist gut zu den Erben (47,6 kB)
Autor: FAZ
Erschienen: 08/2006 in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
VÖS fordert Entrümpelung des Steuersystems
PDF - VÖS fordert Entrümpelung des Steuersystems (282,1 kB)
Autor: Oliver Ginthör
Erschienen: 29/2002 in der SWK
VÖS erklärt 21. Juni zum Steuerzahlertag
PDF - VÖS erklärt 21. Juni zum Steuerzahlertag (32,2 kB)
Autor: Oliver Ginthör
Erschienen: